Energieberatung für Gewerbe & Industrie
Reduzieren Sie Betriebskosten um bis zu 30% und erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben – mit professioneller Energieberatung und staatlicher Förderung für Ihr Unternehmen
Unsere Leistungen im Überblick
Vom Energieaudit nach EDL-G bis zur Bundesförderung – wir optimieren Ihre Energieeffizienz und sichern maximale Förderung
Bundesförderung (BEG-NWG)
Maximale Förderung für energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien
- Bis zu 40%
- BEG-WG
- Sanierung
- Zuschuss
EDL-G Energieaudit
Gesetzlich vorgeschriebenes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
- DIN EN 16247-1
- BAFA-konform
- Alle 4 Jahre
- Wirtschaftlichkeit
Energie- & Ressourceneffizienz
Ganzheitliche Betrachtung von Energie- und Materialströmen
- Prozessanalyse
- Optimierung
- CO₂-Reduktion
- Kostensenkung
Kredit & Zuschuss
Kombination aus zinsgünstigen Krediten und direkten Zuschüssen
- KfW-Kredit
- Tilgungszuschuss
- Niedrigzins
- Flexibel
Bereit für mehr Effizienz?
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie Sie Betriebskosten senken, gesetzliche Anforderungen erfüllen und maximale Förderung sichern.
📞 Montag bis Freitag, 8:00 - 18:00 Uhr
Wir sind vor Ort für Sie da
K² Energieberatung betreut Gewerbe & Industrie in der Region Lengede, Peine und Braunschweig
Energieberatung für Gewerbe & Industrie – Kosten senken, Wettbewerbsfähigkeit steigern
Als EDL-G-zertifizierte Energieberater unterstützen wir produzierende Unternehmen, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende bei der Optimierung ihrer Energieverbräuche. Mit professioneller Energieberatung senken Sie Ihre Betriebskosten nachhaltig um bis zu 30%, erfüllen gesetzliche Vorgaben und profitieren von staatlicher Förderung bis zu 50%.
Energiekosten sind für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), steigende Energiepreise und neue CO₂-Abgaben wird Energieeffizienz immer wichtiger. Wir helfen Ihnen, Einsparpotenziale zu identifizieren und wirtschaftlich umzusetzen.
Gesetzliche Pflichten nach EnEfG & EDL-G
Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und der Novellierung des EDL-Grichten sich die gesetzlichen Pflichten nun primär nach dem Gesamtenergieverbrauch Ihres Unternehmens (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller Vorgaben:
- Ab 2,5 GWh/Jahr: Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen (nach EnEfG).
- Ab 2,77 GWh/Jahr: Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (EDL-G Novelle, ersetzt teils die Nicht-KMU Regel).
- Ab 7,5 GWh/Jahr: Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach ISO 50001 oder EMAS (nach EnEfG).
Als zertifizierte Energieauditoren und EnMS-Berater begleiten wir Sie rechtssicher:
- →Energieaudit: Durchführung gemäß DIN EN 16247-1 inkl. BAFA-Nachweis
- →Umsetzungspläne: Erstellung und Validierung der VALERI-konformen Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- →ISO 50001 / EMAS: Begleitung bei Einführung und Zertifizierung (erfüllt auch Auditpflicht)
Hinweis: Auch für Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte (insb. Nicht-KMU nach alter Definition) können Übergangsfristen oder auditähnliche Pflichten gelten. Wir prüfen Ihren individuellen Status.
Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Die Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft bietet attraktive Zuschüsse für Investitionen in energieeffiziente Technologien. Als förderfähige Energieberater unterstützen wir Sie bei der Antragstellung für die Fördermodule:
- Modul 1 - Querschnittstechnologien: Bis zu 25% Förderung für effiziente Motoren, Pumpen, Druckluftanlagen und Wärmerückgewinnung (für KMU)
- Modul 2 - Prozesswärme aus EE: Bis zu 50% für Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen in Prozessen (für KMU)
- Modul 3 - MSR, Sensorik & EnMS: Bis zu 40% für Mess- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software
- Modul 4 - Energiebezogene Optimierung: Förderung basierend auf CO₂-Einsparung für komplexe Prozessoptimierungen
Zusätzlich werden die Kosten für die Energieberatung (Transformationskonzepte) mit bis zu 50% (max. 80.000€) gefördert. Wir erstellen für Sie das Konzept und begleiten die Umsetzung.
Prozessoptimierung – Energiekosten nachhaltig senken
Industrielle Prozesse bieten enormes Einsparpotenzial. Wir analysieren Ihre Produktionsprozesse und identifizieren wirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen:
- →Druckluftsysteme: Leckageortung, Druckabsenkung, Wärmerückgewinnung (typisch 20-40% Einsparung)
- →Prozesswärme: Optimierung von Öfen, Trocknern, Dampferzeugern, Abwärmenutzung
- →Pumpensysteme: Hocheffizienzpumpen, Frequenzumrichter, Hydraulischer Abgleich
- →Kälte- und Klimatechnik: Free-Cooling, Abwärmenutzung, moderne Kältemittel
- →Beleuchtung: LED-Umrüstung mit Tageslicht- und Präsenzsteuerung
Wir erstellen priorisierte Maßnahmenpläne mit detaillierter Wirtschaftlichkeitsberechnung. Typische Amortisationszeiten liegen bei 1-4 Jahren, während die Einsparungen über Jahrzehnte wirken.
Energiemanagementsystem ISO 50001 – Systematisch Energie sparen
Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 hilft Unternehmen, Energieverbräuche systematisch zu erfassen, zu analysieren und kontinuierlich zu optimieren. Die Vorteile:
- Befreiung von EDL-G-Auditpflicht: Zertifizierte ISO 50001 ersetzt Energieaudit
- Steuervorteile: Voraussetzung für Stromsteuer-Entlastungen im Produzierenden Gewerbe
- Kontinuierliche Verbesserung: Jährlich 1-3% Energieeinsparung durch systematisches Management
- Förderung: Bis zu 50% Zuschuss für Messtechnik und Software (Modul 3)
Wir begleiten Sie von der Konzeption über die Implementierung bis zur erfolgreichen Zertifizierung. Die Einführung dauert typischerweise 6-12 Monate und rechnet sich bereits durch die Steuervorteile.
Energie- und Stromsteuerentlastung für Produzierendes Gewerbe
Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren von erheblichen Steuererleichterungen:
- →Stromsteuer-Senkung: Absenkung auf den EU-Mindestsatz von 0,50 €/MWh (statt 20,50 €/MWh) für produzierendes Gewerbe
- →Steuerentlastung für Prozesse: Vollständige Entlastung für energieintensive Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG
- →Gegenleistung: Für die Entlastung müssen Unternehmen (ab bestimmten Verbrauchsgrenzen) wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umsetzen
Wir erstellen die erforderlichen Nachweise für den Zoll (z.B. Umsetzungspläne oder Auditberichte) und stellen sicher, dass Sie alle Entlastungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen.
Spezielle Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten besonders hohe Fördersätze:
- Erhöhte Fördersätze: 10-20% höhere Zuschüsse als Großunternehmen
- Keine EDL-G-Pflicht: KMU sind von der Energieaudit-Pflicht befreit
- Vereinfachte Antragsverfahren: Weniger Bürokratie bei Förderanträgen
Auch ohne Auditpflicht lohnt sich eine professionelle Energieberatung für KMU – die Energiekosten machen oft 5-15% der Betriebskosten aus und bieten erhebliches Optimierungspotenzial bei kurzen Amortisationszeiten.